Schengener Abkommen

Wichtige Informationen für Reisen in die EU mit medizinischem Cannabis

KI-Generiertes Bild – medcan.news.blog

Reisen mit medizinischem Cannabis – das solltest du wissen!


Planst du eine Reise in die EU und bist auf medizinisches Cannabis angewiesen? Dann ist es wichtig, die Regelungen des Schengener Abkommens zu kennen und sicherzustellen, dass du die notwendigen Dokumente für deine Reise mitführst – besonders, wenn dein Ziel in einem Land liegt, das nicht Vertragspartei des Schengener Durchführungsübereinkommens ist.

Seit dem 1. April 2024 gilt medizinisches Cannabis in Deutschland zwar nicht mehr als Betäubungsmittel, aber in den meisten Schengen-Staaten sowie in vielen anderen Ländern zählt es weiterhin dazu. Daher brauchst du für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel eine beglaubigte Reisebescheinigung.

Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?

Zum Schengen-Raum zählen 32 Länder und das sind…

Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn. Neu dazu kamen Rumänien und Bulgarien die seit dem 1. Januar 2025 vollständige Mitglieder des Schengen-Raums sind.

Wichtig: Gültigkeit der Bescheinigung

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung und somit auch der Reisedauer beträgt maximal 30 Tage in den Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens.

Außerdem gilt:

  • Für jedes verschriebene „Betäubungsmittel“ bzw Sorte muss eine gesonderte Bescheinigung ausgefüllt werden.

Wichtige Vorbereitung: Welche Behörde ist zuständig?

Welche Behörde in deinem Fall zuständig ist, ist regional sehr unterschiedlich:

  • In den meisten Regionen ist das Gesundheitsamt verantwortlich.
  • In manchen Regionen kann es auch das Ordnungsamt sein – besonders im Norden Deutschlands.

Wichtig: Du musst die Bescheinigung bei der Behörde in der Stadt beglaubigen lassen, in der dein Arzt gemeldet ist!
Denke daran, dass du in vielen Fällen einen Termin benötigst. Außerdem muss ein Amtsarzt anwesend sein, um die Bescheinigung zu bestätigen. Informiere dich daher rechtzeitig bei der zuständigen Behörde, um alle Details zu klären.

Das passende Formular kannst du hier herunterladen.

„Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens -„

Dieses Formular nimmst du mit zu deinem Arzt, um es gemeinsam mit ihm auszufüllen.

In den nächsten Beiträgen möchte ich auf das ausfüllen des Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens eingehen.

Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums

Auch für Länder, die nicht Vertragsparteien des Schengener Abkommens sind, gibt es ein spezielles Formular:

„Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr in Länder, die nicht Vertragsparteien des Schengener Durchführungsübereinkommens sind.“

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